Allgemeine Geschäftsbedingungen der mp tower GmbH zum Boardinghouse-Aufnahmevertrag  

 

I. Geltungsbereich
1.    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur vorübergehenden, kostenpflichtigen Gebrauchsüberlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der mp tower GmbH.
2.    Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der mp tower GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1.    Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die mp tower GmbH zustande. Der mp tower GmbH steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2.    Vertragspartner sind ausschließlich die mp tower GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der mp tower GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Boardinghouse-Aufnahmevertrag, sofern der mp tower GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.    Alle Ansprüche gegen die mp tower GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouse beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.    Die mp tower GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch ge¬nommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der mp tower GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der mp tower GmbH an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3.    Die mp tower GmbH kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der mp tower GmbH oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sicher Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der mp tower GmbH erhöht.
4.    Rechnungen der mp tower GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die mp tower GmbH kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Boardinghouse berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der mp tower GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.    Die mp tower GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6.    In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die mp tower GmbH berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.    Die mp tower GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8.    Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der mp tower GmbH aufrechnen oder mindern.

IV. Vertragsdauer
1.    Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es sich vorliegend um eine Überlassung des Zimmers nur zum vorübergehenden Gebrauch handelt und daher der Vertrag zum Datum der Abreise endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2.    Die mp tower GmbH weist darauf hin, dass die zur Verfügung gestellten Räume in keinem Fall auf Dauer und somit niemals für einen gewöhnlichen Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden.
3.    Der Kunde erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtigen noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der Kunde zur Nutzung für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt, stellt der Kunde sicher, dass der/die Nutzer des Zimmers über diese Anforderung in Kenntnis gesetzt werden, diese respektieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
4.    Ein Optionsrecht zur Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht vereinbart. Sofern der Kunde dennoch eine Nutzung des Zimmers fortführen möchte, wird eigens über einen neuen Beherbergungsvertrag verhandelt. Dieser ggf. neu abzuschließende Beherbergungsvertrag steht in keiner Verbindung mit dem ursprünglichen Vertrag.
5.    Die mp tower GmbH hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort des Kunden zu verlangen und bei den Reservierungsunterlagen zu archivieren.


V. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Boardinghouse
1.    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der mp tower GmbH geschlossenen Vertrag bedarf der Zu¬stimmung der mp tower GmbH in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2.    Sofern zwischen der mp tower GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der mp tower GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem der mp tower GmbH in Textform ausübt.
3.    Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die mp tower GmbH die Einnahmen aus anderweitiger Überlassung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig überlassen, so kann die mp tower GmbH die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen der mp tower GmbH pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, min¬destens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.    Für Einzel- oder Gruppenübernachtungen zu Messe- & Eventzeiten gelten gesonderte Stornierungsbe¬dingungen. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 12 Wochen vor Anreise möglich, danach werden 100% der Gesamtsumme berechnet.

VI. Rücktritt des Boardinghouse
1.    Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die mp tower GmbH in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der mp tower GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.    Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer der mp tower GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die mp tower GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.    Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Ver¬streichen einer von der mp tower GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die mp tower GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.    Ferner ist die mp tower GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom der mp tower GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes gebucht werden;
- die mp tower GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruch-nahme der mp tower GmbH-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der mp tower GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der mp tower GmbH zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
5.    Bei berechtigtem Rücktritt der mp tower GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2.    Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.    Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der mp tower GmbH spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die mp tower GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der mp tower GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4.    Der Kunde ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang verpflichtet. Die mp tower GmbH behält sich vor, Schadenersatz für Mängel, die durch den Kunden verursacht wurden, zu erheben. Dies betrifft im Allgemeinen den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars, im überlassenen Zimmer verursachte Wasser- und Brandschäden sowie die dadurch entstandenen Auswirkungen, Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und über die normale Abnutzung hinausgehen.

VIII. Haftung der mp tower GmbH
1.    Die mp tower GmbH haftet für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die mp tower GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der mp tower GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der mp tower GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der mp tower GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der mp tower GmbH auftreten, wird die mp tower GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.    Für eingebrachte Sachen haftet die mp tower GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestim¬mungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf es einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der mp tower GmbH.
3.    Soweit dem Kunden ein Stellplatz in Garage oder auf einem Parkplatz der mp tower GmbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der mp tower GmbH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die mp tower GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1, Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

IX.  Inventar, Benutzung Stellplatz, Tiefgarage und Hausordnung
1.    In jedem Zimmer hängt eine Inventarliste sowie die Hausordnung der mp tower GmbH aus. Diese sind Bestandteil des Beherbergungsvertrags und werden vom Kunden akzeptiert. Der Kunde hat bei Vertragsabschluss die Möglichkeit die Inventarlist auf Vollständigkeit zu überprüfen.
2.    Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln der Hausordnung bei der Nutzung der Zimmer einzuhalten. Sollten vor oder bei Abreise des Kunden Schäden an Gegenständen oder Unvollständigkeit festgestellt werden, so haftet der Kunde, außer er kann nachweisen, dass er diese nicht zu vertreten hat.
3.    Der Kunde hat Kenntnis und akzeptiert die Benutzungsbedingungen der mp tower GmbH für oberirdische Stellplätze und Tiefgaragenstellplätze.
4.    Die Hausordnung sowie die Benutzungsbedingungen sind auf der Website der mp tower GmbH veröffentlicht und können zudem am Empfang eingesehen werden bzw. hängen dort zur Einsicht aus.

X.  Schlussbestimmungen
1.    Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Boardinghouse-Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.    Erfüllungs- und Zahlungsort ist 86529 Schrobenhausen.
3.    Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der mp tower GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz der mp tower GmbH.
4.    Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Boardinghouse-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.